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    ANLEITUNG FÜR BEWERBER UM BETEILIGUNG AM CORE-PROGRAMM

    1.1. Worin liegen die Schwerpunkte des CORE-Programms?

    • CORE («Cooperation for Rehabilitation») ist ein Programm, das das Ziel einer langfristigen Rehabilitierung der Lebensbedingungen in den Regionen verfolgt, die von der Tschernobylkatastrophe betroffen wurden (ursprünglich in Kreisen Bragin, Tschetschersk, Slawgorod und Stolin; später kann das Programm auf andere kontaminierte Gebiete ausgeweitet werden).
    • CORE ist ein Koordinierungsprojekt, das gemeinsame Anstrengungen auf nationaler und internationaler, Regierungs- und Nichtregierungsebenen konsolidiert, jeden Teilnehmer bei der Festlegung von entsprechenden Maßnahmen, Orten, nationalen und lokalen Partnern unterstützt, sowie bei der Bestimmung des optimalen Finanzierungsverfahrens, das auf Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung beruhen würde.
    • CORE ist ein Programm, das sich auf die Verbesserung der Lebensbedingungen der ausgewählen Kreise in kontaminiserten Gebieten mittels Umsetzung von praxisbezogenen und gezielten Initiativen ausrichtet..
    • CORE ist ein integriertes Programm zur Umsetzung von Projekten und Förderung der Vereinigung von lokalen, nationalen und internationelen Teilnehmern im Rahmen der vier Vorrangsrichtungen: Gesundheitswesen und Gesundheitsstandüberwachung, sozialwirtschaftliche Entwicklung von kontaminierten ländlichen Gebieten, Bildung und Kulturerbe, sowie Kontrolle der radiologischen Qualität.
    • Das Hauptdokument von CORE ist die – " Erklärung der CORE-Progamm-Prinzipien ", die durch Vertreter von nationalen und internationalen Organisationen, sowie durch die Leitung der in das Programm einbezogenen Kreise unterzeichnet wurde.

    1.2. Zugelassene Antragsteller:

    nationale, regionale und lokale Behörden, internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, sowie Bevölkerungsgruppen in Verbindung mit eingetragener Partnerorganisation.

    1.3. Warum ist es wichtig, den Antrag im Rahmen des CORE-Programms zu stellen?

    • Die Antragsteller des CORE-Programms bekommen methodologische, technische und Informationsunterstützung zwecks Förderung von Kleininitiativen;
    • Die Struktur des CORE-Programms kann für das Aufsuchen von lokalen, nationalen und internationalen Partnern zwecks Projektumsetzung verwendet werden;
    • Das CORE-Programm sichert eine hochqualitative Koordination und Intergration von Prozessen im Rahmen der Projektmaßnahmen in den beteiligten Kreisen;
    • Das Projekt des CORE-Programms, mit allen erforderlichen Unterlagen ausgestattet, wird bei dem Wirtschaftsministerium registriert und von Steuern befreit.

    2. Hauptkriterien für CORE-Projekte:

    Administrative Kriterien:

    • Umsetzung des Projektes in einem der Kreise des CORE-Programms (Bragin, Tschetschersk, Slawgorod, Stolin)
    • Entsprechung des Projektes einer der Vorrangsrichtungen von CORE
    • Praxisbezogene und realisierbare Ziele im Rahmen der Projektumsetzungsfristen
    • Ein Förderprojekt genießt einen höheren Vorrang gegenüber humanitären Hilfsprojekten
    • Reaktion auf lokale Bedürfnisse
    • Partnerschaft (lokale, nationale, internationale)

    Wissenschaftliche Kriterien:

    • Angemessenheit und Sicherheit der Projektumsetzung
    • Adäquate wissenschaftliche Begutachtung
    • Fehlende Widersprüche mit nationaler Gesetzgebung

    Budgetkriterien:

    • Realistisches und stabiles Budget
    • Verfügbare Ressoursen für Anfangsaktivitäten
    • Ein Teil des Projektes wird durch die ausführende Organisation finanziert

    3. Einreichung des Projektantrages im Rahmen des CORE-Programms:

    (s. Diagramm )

    Projekte des CORE-Programms werden im Rahmen eines Sonderverfahrens unter Mitwirkung der Koorinationsgruppe (KG), des Komitees für Vorbereitung und Auswertung der Projekte (KVA) und des Auswahlgremiums (AG) vorbereitet, ausgewertet und ausgewählt (Kapitel V der Erklärung der CORE-Programm-Kriterien).

    3.1. Projektvorbereitung

    3.1.1. Die Antragsteller legen bei der Koordinationsgruppe (KG) Formulare A und B (1) zur Behandlung vor: Potentielle lokale, nationale und internationale Partner, die ein Projekt im Rahmen des CORE-Programms vorbereiten und umsetzen wollen, reichen bei der Koordinationsgruppe (ÊG) zwei Formulare ein: „CORE-Projektantrag“ (À) und „Kurzform des Antrags“ (Â), die auf der offiziellen Homepage des CORE-Programms im Internet abrufbar sind, sowie im KG-Büro und bei lokaken Hilfspartnern des Programms erhältlich sind. Diese Formulare sollen in zwei Sprachen - Englisch und Russisch ausgefüllt sein. Bei Bedarf kann die KG helfen, das Projektangebot neu zu gestalten und zu erweitern. Die Unterlagen müssen spätestens 1,5 Monate vor der Sitzung des Komitees für Vorbereitung und Auswertung der Projekte (KVA) vorgelegt werden. Die Sitzung des KVA finden zweimal im Jahr statt, den voraussichtlichen Terminkalender kann man direkt bei der KG des CORE-Programms anfragen.

    3.1.2. Technische Unterstützung und Auswertung durch Experten/Expertengruppe (2): Die Koordinationsgruppe gilt für den Antragsteller als Quelle der technischen, administrativen und Informationsunterstützung. Sie fördert die Zusammenwirkung des Projektes mit anderen Initiativen in einbezogenen Regionen und kann bei der Suche nach zusätzlichen Partnern im Rahmen der Projektumsetzung Beistand leisten. Auf dieser Etappe leitet die Koordinationsgruppe eine vorläufige Auswertung des Projektangebotes durch einen Experten/Expertengruppe nach Maßgabe der Vorrangrichtung ein, zu der dieses Projekt gehört.

    3.1.3. Die Koordinationsgruppe leitet die ausgefüllten Formulare zur Behandlung durch KVA weiter (3À): Der durch die Koordinationsgruppe gewählte Experte führt eine vorläufige Auswertung des Projektangebotes durch und füllt das Formular eines „vorläufigen Expertenberichtes“aus. In diesem Formular empfiehlt der Experte das Projekt zur Behandlung bei der Sitzung des KVA bzw. schlägt die Verbesserung des Projektangebotes vor. Im letzten Fall entscheidet der Antragsteller selbständig, ob er das Angebot nacharbeiten (3Â) bzw. die vorgestellte Variante an das KVA (3À) weiterrichten will. Ein Teil des Formulares wird für Kommentare der KG zum Projekt verwendet.

    3.2. Auswertung, Billigung und Eintragung des Projektes

    3.2.1. Das Projekt ist während der Sitzung des KVA ausgewertet worden und wird dem AG zur Billigung bzw. Rücksendung zur Nacharbeit vorgeschlagen (4): Das Projektangebot wurde während der Sitzung des KVA behandelt, deren Ziel darin besteht, alle Teilnehmer des Programms zusammenzubringen, um einen konstruktiven Dialog und Informationsaustausch, sowie den Aufbau der nachfolgenden Zusammenarbeit zwischen ihnen zu gewährleisten. Das KVA behandelt, beurteilt und erstellt ein begründetes Gutachten zum Projektangebot für das Auswahlgremium (AG).

    3.2.2. Billigung des Projektes durch das AG: Das AG behandelt Projekte, die durch das KVA empfohlen werden. Bei der Billigung durch das AG (5À) wird das Projektangebot als ein thematisches CORE-Projekt betrachtet, das für die Zusammenwirkung mit Koordinations- und Integrationsstrukturen des CORE-Programms geeignet ist. Falls keine Billigung erfolgt, kann der Antragsteller sein Angebot zurückziehen (5Â). Der Antragsteller wird über die Entscheidung des AGs innerhalb von 2 Wochen nach der Sitzung des AGs informiert. Die Sitzungen des KVA und AGs werden zweimal im Jahr ausgetragen; einen vorläufigen Sitzungsplan kann man direkt bei der Koordinationsgruppe erfragen.

    3.2.3. Eintragung bei dem Wirtschaftsministerium der Republik Belarus (6): Das Projekt, das durch das KVA behandelt und durch das AG bestätigt worden ist, erhält den Status eines thematischen Projektes des CORE-Programmes. Unter Mitwirkung der KG wird es als Projekt des CORE-Programms bei dem Wirtschaftsministerium zusammen mit Beschlußliste des AGs und erforderlichen Unterlagen vorgelegt, innerhalb eines Monates registriert und von Steuern befreit.

    3.3. Projektumsetzung

    3.3.1. Weitere Schritte der Koordinationsgruppe zur Projektumsetzung (7): Die Koordinationsgruppe betreut die Umsetzung der CORE-Projekte, sichert deren geographische und intersektorale Integration, sowie bietet administrative und technische Hilfeleistungen. Die Resultate des Projektes werden während der lokalen Integrationsseminare des CORE-Programmes vorgestellt, um eine allgemeine Herangehensweise an die weitere regionale Förderung zu erarbeiten, deren Ziel in der Verbesserung der Lebensbedingungen der einbezogenen Kreise besteht.

    Ein ähnliches Verfahren wird auch bei laufenden Projekten angewendet, die in das CORE-Programm eingeschlossen werden sollen, was eine hohe Integrations- und Koordinationsqualität zwischen Projektmaßnahmen in betroffenen Kreisen sicherstellen soll.

    Weitere Informationen über die Maßnahmen des CORE-Programms kann man direkt bei der Koordinationsgruppe bzw. auf der offiziellen CORE-Homepage im Internet anfragen..

    www.core-chernobyl.org .

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