Die Unterzeichneten, einschließlich nationaler und regionaler Behörden, internationaler Organisationen, Nichtregierungsorganisationen (NRO´s), potentieller Geber und anderer Vertreter, die für Expertenbegleitung zuständig sind (nachstehend "Teilnehmer“ genannt), bekunden hiermit das Einvernehmen mit der folgenden Deklaration:
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die Bemühungen, die die Republik Belarus und die Weltöffentlichkeit zur Minimierung der Folgen des Reaktorunfalls im Atomkraftwerk von Tschernobyl (AKW) vom 26. April 1986 leisten;
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die Tatsache, dass die Folgen des Tschernobylunfalls noch ein akutes Problem für die Bevölkerung darstellen, während das Niveau der nationalen und internationalen Unterstützung der verseuchten Gebiete gesunken ist;
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die Tatsache, dass die Einwirkung von Tschernobyl auf die verseuchten Gebiete nicht nur ein lokales und nationales Problem darstellt, sondern die globale Besorgnis der Weltöffentlichkeit;
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akuter Bedarf der Verwaltung langfristiger Folgen der Strahlenkontamination für Menschen und Umwelt besteht;
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eine Reihe internationaler Einschätzungen der andauernden Einwirkung von Tschernobylfolgen;
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die Überzeugung, dass das Bedürfnis eines neuen Herangangs an die nachhaltige Rehabilitation und Entwicklung überfällig ist, der Gesundheitswesen, sozio-ökonomische Entwicklung, Umwelt, Nahrungsgüterwirtschaft, Bildung und Kultur für die Befriedigung aktueller und langfristiger Folgen der Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung und der Zivilgesellschaft. Neben dem obenerwähnten, sollen die Geber ihre Tätigkeit so koordinieren, dass ihre Förderung die meist betroffenen Menschen und Gemeinschaften erreicht sowie erwartete Ergebnisse bringt.
Kapitel IV
Grundliegende Prinzipien des Programms
Das CORE-Programm wird auf die Grundlage der folgenden Prinzipien umgesetzt:
1. Der integrative Herangang. Die nachhaltige Wiederherstellung von normalen Lebensverhältnissen auf dem verseuchten Territorium soll alle Parameter der Lebensqualität sowie die Beteiligung lokaler Bevölkerung an der Ausarbeitung und Umsetzung der Massnahmen einschliessen. Das Programm beinhaltet einen integrativen Herangang, einschliesslich einer Reihe von Projekten im Bereich sozial-wirtschaftlicher Entwicklung des Gesundheitswesens der Bildung und Kultur.
2. Freiwilligkeit čnd Transparänz. Die Teilnehmer treten dem Program freiwillig bei, indem sie die vorliegende Deklaration unterzeichnen. Neue Teilnehmer des Programms werden mit dem Beirat (s. Kapitel V) abgestimmt. Die Zustimmung neuer Teilnehmer der Deklaration wird in einer gesonderten Anlage erwähnt. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, neue Projekte im Einklang mit den Schwerpunkten vorzustellen. Jedem Teilnehmer steht das Recht zu, jeder Zeit aus dem Programm auszutreten.
3. Praktischer Bezug. Das Grungziel des Programms ist die Koordinierung der Projekte und Förderung deren Umsetzung zwecks der Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in betroffenen Gebieten.
4. Unentgeltlichkeit. Die Tätigkeit im Rahmen des Programms verfolgt keine Gewinnerzielung. Der Grossteil der Finanzierung kommt der Erhöhung der Potenziale lokaler Teilnehmer im Sinne der Aufgabelösung im Rahmen der Schwerpunkte zugute. Dies schliesst eine Förderung der technischen und methodologischen Zusammenarbeit zwischen nationalen und internationalen Institutionen sowie Nichtregierungsorganisationen ein.
5. Kollektivität der Entscheidungsfindung. Keiner der Teilnehmer darf nach territoriallen, finanziellen, politischen, religiösen oder sonstigen Merkmalen dominieren. Jedem Teilnehmer steht das Recht zu, eigene Vorschläge zu beliebigen Aspekten der Programmtätigkeit zu unterbreiten, welche auf kollegialer Grundlage erfordert werden.
6. Gegenseitige Ergänzung. Das Programm ergänzt frühere und laufende Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität auf dem verseuchten Territorium, ohne mit ihnen in Konflikt zu treten.
7. Flexibilität. Die Tätigkeit im Rahmen des Programms steht den Veränderungen, Ergänzungen und Erweiterrung der Thematik offen. Die Teilnehmer sind bereit, die sich veränderenden flexibel abzureagieren und kollektiv innerhalb der kürzesten Zeit Entscheidungen für die erfolgreiche Umsetzung des Programms zu treffen.
Kapitel V
Organisationsstrukturen und Koordinierung der Tätigkeit
Die Prozedur der Bewertung, Beschlussfassung und Koordinierung ist für die Absicherung der Qualität von Komplexprojekten unentbehrlich. Deren Ziel besteht darin, die qualitativ hochwertige Vorbereitung der Projekte im Rahmen der Programmschwerpunkte sowie die Auswahl der Projekte zu sichern sowie effektive Koordinierung und Unterstützung ihrer erfolgreichen Umsetzung zu garantieren.
Erforderliche Strukturen und Prozeduren der Bewertung, Billigung und Koordinierung des Programms werden binnen drei Monate nach der Unterzeichnung der Deklaration eingerichtet. Die Organisationsstrukturen und Verfahrensweisen, die in diesem Kapitel präsentiert werden, sind kein Hindernis für spezifische Regeln, die in anderen Programmen der internationalen Zusammenarbeit angewandt werden.
Vorbereitung, Bewertung und Billigung von Projekten
Die Prozedur der Vorbereitung, Bewertung und Auswahl von Projekten sieht die Beteiligung der Koordinierungsgruppen (KG), des Komitees zur Vorbereitung und Bewertung von Projekten KVBP und des Entscheidungsbeirats.
Koordinierungsgruppe (KG)
Die KG funktioniert unter der Leitung des belarussischen Koordinators des CORE-Programms mit Unterstützung der authorisierten von nationalen und internationalen Experten. Zu ihren Aufgaben gehören folgende:
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Suche nach potenziellen, lokalen, nationalen und internationalen Partner, die imstande wären, komplexe thematische Projekte in Koordinierung mit anderen Teilnehmern auszuarbeiten sowie deren Förderung;
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Unterstützung bei der Ermittlung des Bedarfs nach einer weiteren Entwicklung des Projektes, seien es technische Fragen und/oder Schaffung von Bedingungen zur Heranziehung an die Projekte einer großen Teilnehmerzahl.
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Informierung neuer potenzieller Teilnehmer über das Programm sowie die Bereitstellung von entsprechenden Informationen auf nationaler, internationaler und europäischer Ebene.
Sonstige Funktionen der KG (Koordination) sind unten dargestellt.
Komitee zur Vorbereitung und Bewertung von Projekten (KVBP)
Die Vorbereitungsphase schließt einen Beitrag der KVBP-Mitglieder ein. Es setzt sich zusammen aus verschiedenen Interessenten (lokale, nationale, europäische und internationale Teilnehmer des Förderprogramms) sowie belarussische und ausländische Experten. Nach der vorläufigen Festlegung des Projektes gehört zu den Aufgaben des KVBP folgendes:
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Überprüfung der Zugehörigkeit des vorgeschlagenen Projektes zu den Schwerpunkten des CORE-Programms;
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Überprüfung des vorgeschlagenen Projektes den realen lokalen Bedürfnissen und Interessen sowie seine Multilatiralität;
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Überprüfung der notwendigen, technischen und strukturellen Begutachtung (im Anklang mit dem Projekttyp) im Sinne der wissenschaftlichen Begründung der Zweckmessigkeit und Nachhaltigkeit des vorgeschlagenen Projektes;
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Sicherstellung des Erhalts durch die lokale Bevölkerung und lokalen Gemeinschaften von zielgebundenen Projektmitteln.
Diese Arbeit wird mit dem Projektteilnehmer auf der Basis der Gleichberechtigung durchgeführt.
Im Falle einer positiven Bewertung wird das Projekt dem Entscheidungsbeirat unterbreitet.
Entscheidungsbeirat
Die entgültige Entscheidung bezüglich des Projektes wird in Entscheidungsbeirat im Konsensverfahren gefällt. Die vorläufige Zusammensetzung des Entscheidungsbeirates ist in der Anlage 1 zu finden. Die Liste kann u.U. erweitert werden, zum Beispiel, wenn neue Teilnehmer dem CORE-Programm beitreten. Nach der Billigung wird das Projekt als ein Teil des CORE-Programms anerkannt und eignet sich somit für die Integration mit den Koordinierungsstrukturen des CORE-Programms.
Maßnahmen/Projekte, die im Rahmen unterschiedlicher Programme ausgewählt und finanziert wurden (s. Kapitel VII) könne jederzeit den CORE-Strukturen zwecks Bewertung (KVBP), Billigung (Entscheidungsbeirat), Koordinierung und Integration (KG) vorgestellt werden.
Koordinierung und Förderung von Projekten
Zu den Aufgaben der Koordinierungsgruppe (KG) gehören:
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Begleitung und Koordinierung der Projekte des CORE-Programms. Für die Umsetzung eines thematischen Projektes wird eine Teilnehmergemeinschaft gegründet, geleitet durch Projektkoordinator. Der Koordinator trägt die Verabntwortung für die Umsetzung des Projektes im Detail sowie für die Berichterstattung. Im Falle der Umsetzung des Projektes im Rahmen des UNDP-Projektes zur Förderung des CORE-Programms (s. Kapitel VI), wird der Projektkoordinator in der Rolle der Hauptauftragsgebers auftreten;
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Sicherstellung einer territotialen und intersektoralen Integration der CORE-Projekte;
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Hilfestellung KVBP und dem Entscheidungsbeirat (s. Kapitel V).
Die finanzielle und verwaltungstechnische Unterstützung der Koordinierungsstrukturen des CORE-Programms wird im Rahmen des UNDP-Projektes zur Programmförderung geleistet (s. Kapitel VI).
Kapitel VI
Das UNDP-Projekt zur Programmförderung
Unter Befolgung spezifischer Prozeduren, die an entsprechende internationale Hilfsprogramme angewandt werden, wie z.B. Kooperationsprogramme der EU, soll das UNDP-Projekt zur Programmförderung folgende Aufgaben erfüllen:
1. Leistung von finanzieller, administrativer und technischer Unterstützung den Koordinationsstrukturen des CORE-Programms in folgendem Rahmen:
- Unterstützung bei der Vorbereitung, Auswertung und Auswahl von Projekten (einschließlich KVBP und Entscheidungsbeirat);
- Koordinierung der Umsetzung des integrierten CORE-Programms.
2. Verwaltung von Programmmitteln im Falle einer Spenderanfrage bei ihrer freiwilligen Entscheidung.
3. Unterstützung der Programmumsetzung durch transparente, strickte und flexible Prozeduren in folgenden Bereichen: Vorbereitung von Verträgen mit Projektteilnehmern; darauffolgende Koordinierung der Projektumsetzung: Zeitplan, Finanzmanagement und Ergebnisse
4. Schaffung von Bedingungen für die Einbeziehung in das Programm weiterer betroffener Regionen von Belarus und Zusammenwirkung mit den betroffenen Regionen der Ukraine und der Russischen Föderation bei der Umsetzung ähnlicher Programme.
5. Regelmässige Berichterstattung sowie Verbreitung von Informationen über das Programm für die belarussische, europäische und internationale Öffentlichkeit.
Das Obenerwähnte widerspiegelt sich im Projektdokument des UNDP, das durch die Regierung von Belarus und das UNDP unterzeichnet wurden und welches den Programmteilnehmern zugefügt wird. Auf Wunsch der Programmteilnehmer können sie von der Struktur des UNDP-Projekts zur Programmförderung gebrauch machen, um flexible, transparente und strickte laufende administrative und finanzielle Projektverwaltung zu ermöglichen.
Die Organisationen, die im Rahmen des Programs Projekte mitfinanzieren, könne ihre Mittel über das UNDP-Projekt zur Programmförderung zu kommen lassen oder die Finanzierung eigenständig mit eigenen Finanziellen und Verwaltungsprozeduren zu vollziehen.
Kapitel VII
Projektfinanzierung und Eigenständigkeit der Geberorganisationen
Jeder Teilnehmer erörtet die Möglichkeit eines Finanzbeitrages für die Umsetzung eines CORE-Programms. Jeder Teilnehmer wird die Höhe seines möglichen Beitrags zum Programm ordentlich festlegen und Partner je nach Ablaufphase informieren. Jeder Teilnehmer ist berechtigt eigenständig über Finanzierung oder Mitfinanzierung eines konkreten Projektes oder mehrerer Projekte in Übereinstummung mit eigenen Prioritäten zu entscheiden.
Die Mechanismen einer eventuellen Finanzierung werden durch die Teilnehemer anhängig von ihren Vorstellungen oder Beschränkungen festgelegt. Die finanziellen Ressourcen werden zugeführt:
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entweder unmittelbar den Organisationen und Personen, die in ihrer Umsetzung des Programmes oder der Projekte involviert sind;
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oder über das UNDP-Projekt zur Programmföderung.
Jede wichtige Information (unter Ausschluß der vertraulichen Informationen, die mit der Vertragstätigkeit zusammenhängen o. ä.) über die Umsetzung der Projekte und erzielte Ergebnisse soll für alle Teilnehmer zugängig sein.
Die Bestimmungen des vorliegenden Kapitels schaffen keine Hindernisse für die Benutzung spezifischer Prozeduren, die an entsprechende Programme internationaler Hilfe angewandt werden, wie z. B. Kooperationsprogramme der EU. So steht jedem Teilnehmer z. B. das Recht zu, eigene Prozeduren für die Finanzierung bzw Kotfinanzierung zu wählen.