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Deklaration der Prinzipien


Deklaration der Prinzipien

DEKLARATION DER PRINZIPIEN
KAPITEL I: PROGRAMMZIEL
KAPITEL II: ORT DER UMSETZUNG UND DIE LAUFZEIT DES PROGRAMMS
KAPITEL III: SCHWERPUNKTE
KAPITEL IV: GRUNDLIEGENDE PRINZIPIEN DES PROGRAMMS
KAPITEL V: ORGANISATIONSSTRUKTUREN UND KOORDINIERUNG DER TÄTIGKEIT
KAPITEL VI: DAS UNDP-PROJEKT ZUR PROGRAMMFÖRDERUNG
KAPITEL VII: PROJEKTFINANZIERUNG UND EIGENSTÄNDIGKEIT DER GEBORORGANISATIONEN
KAPITEL VIII: VERPFLICHTUNGEN BELARUSSISCHER BEHÖRDEN
KAPITEL IX: BEGUTACHTUNG DES PROGRAMMS
KAPITEL X: EFFIZIENZKRITERIEN
Anlage 1: Zusammensetzung des Entscheidungsbeirates

 

Deklaration der Prinzipien

des CORE-Programms

"Kooperation für Rehabilitation der Lebensverhältnisse in den von Tschernobyl betroffenen

Regionen Belarus"

Die Unterzeichneten, einschließlich nationaler und regionaler Behörden, internationaler Organisationen, Nichtregierungsorganisationen (NRO´s), potentieller Geber und anderer Vertreter, die für Expertenbegleitung zuständig sind (nachstehend  "Teilnehmer“ genannt), bekunden hiermit das Einvernehmen mit der folgenden Deklaration:

Anerkennend

  • die Bemühungen, die die Republik Belarus und die Weltöffentlichkeit zur Minimierung der Folgen des Reaktorunfalls im Atomkraftwerk von Tschernobyl (AKW) vom  26. April 1986 leisten;
  • die Tatsache, dass die Folgen des Tschernobylunfalls noch ein akutes Problem für die Bevölkerung darstellen, während das Niveau der nationalen und internationalen Unterstützung der verseuchten Gebiete gesunken ist;
  • die Tatsache, dass die Einwirkung von Tschernobyl auf die verseuchten Gebiete nicht nur ein lokales und nationales Problem darstellt, sondern die globale Besorgnis der Weltöffentlichkeit;
  • akuter Bedarf der Verwaltung langfristiger Folgen der Strahlenkontamination für Menschen und Umwelt besteht;
  • eine Reihe internationaler Einschätzungen der andauernden Einwirkung von Tschernobylfolgen;
  • die Überzeugung, dass das Bedürfnis eines neuen Herangangs an die nachhaltige Rehabilitation und Entwicklung überfällig ist, der  Gesundheitswesen, sozio-ökonomische Entwicklung, Umwelt, Nahrungsgüterwirtschaft, Bildung und Kultur für die Befriedigung aktueller und langfristiger Folgen  der Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung und der Zivilgesellschaft. Neben dem obenerwähnten, sollen die Geber ihre Tätigkeit so koordinieren, dass ihre Förderung die meist betroffenen Menschen und Gemeinschaften erreicht sowie erwartete Ergebnisse bringt.

Erklären, dass

  • Das CORE-Programm ist der geeignete Ausgangspunkt für die gezielte Lösung oben genanter Probleme, von konkreten Bedürfnissen der Menschen ausgehend, sowie für strukturelle Verbesserung der Lebensqualität, die den einbezogenen Gemeinschaften die Möglichkeit einer nationalen und internationalen Unterstützung gewährt;
  • Die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Umsetzung des Programmes sollen zum Gemeingut der Massen werden;
  • Das CORE-Programm steht allen anderen Teilnehmern offen. Die Unterzeichnenden wenden sich an die internationale Öffentlichkeit mit der Aufforderung, dieses Programm zu unterstützen, und daran teilzunehmen.

 

Kapitel I

Programmziel

Das Ziel des CORE-Programms ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Einwohnern der ausgewählten Bezirke durch unmittelbare Arbeit mit Menschen und Hilfestellung bei der Bestimmung von individuellen und gemeinschaftlichen Projektinitiativen. Während solche Herangänge, die auf der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Projekttätigkeit beruhen, weltweit erfolgreich angewandt wurden, ist diese Herangehensweise, die gleichberechtigte Partnerschaft vorsieht, bezogen auf die Tschernobylopfer in Belarus innovativ. Dieses Ziel kann durch Ausarbeitung und Umsetzung von komplexen Projekten in Schwerpunktbereichen, Heranziehung der Bevölkerung neben nationalen und internationalen Partnern auf der Regierungsebene sowie auf der Ebene der NRO´s erreicht werden.

 

Kapitel II

Ort der Umsetzung und die Laufzeit des Programms

Zunächst wird das Programm in folgenden durch Tschernobyl betroffenen Regionen von Belarus umgesetzt: Bragin, Tschetschersk, Slawgorod und Stolin. Bei Möglichkeit werden auch weitere verseuchte Gebiete in das Programm aufgenommen werden.

Das Core-Programm ist ursprünglich auf fünf Jahre ab der Anschließung der Teilnehmer an die vorliegende Deklaration ausgelegt. Nach Ablauf dieser Frist wird die unabhängige internationale Begutachtung die Ergebnisse des Programms auswerten und über weitere Aktivitäten beraten.

 

Kapitel III

Schwerpunkte

Das CORE-Programm integriert und koordiniert unterschiedliche Aspekte der Wiederherstellung normaler Lebensverhältnisse auf verseuchten Territorien durch Umsetzung eines Maßnahmenkomplexes mit folgenden Schwerpunkten:

  • Gesundheitswesen und Monitoring des Gesungdheitszustandes: dieser Teil des Programms zielt auf die Verbesserung des Gesundheitsstandes der Bevölkerung durch Vervollkomnung der prämeren medizinischen Betreuhung der medizinischen Aufklärung und des dynamischen Monitorings des Gesundheitszustandes von schwangeren Frauen und Kindern im radiologischen Kontext ab. Die dazugehörigen Massnahmen sollen die Qualität und die Effizienz der medizinischen Betreuhung von Tschernobylopfern in enhtsprächenden Regionen verbessern.
  • Sozial-wirtschaftliche Entwicklung der verseuchten ländlichen Regionen. Dieser Teil des Programms richtet sich nach Erhöhung des Einkommens der Bevölkerung durch nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unter direkter Beteiligung der lokalen Bevölkerung insbesondere der Privatproduzenten und einige bereitsbestehende Wirtschaftssubjekte, die auf dem besagten Territorium tätig sind, mit Hinblick auf die Reformwirtschaft; Bereitstellung technischer, landweirtschaftlicher, radiologischer Marketing- und Finanzförderung (einschliesslich Mikrokredite und Grants).
  • Kultur, Bildung und Aufklärung von Kindern und Jugendlichen, Erinnerungskultur an die Tschernobylkatastrophe: dieser Teil des Programms orientiert sich auf die Entwicklung praktischer und radiologischer Kultur bei Kindern und Jugendlichen, ihre bessere Informierung und die Erinnerung an die Tschernobylkatastrophe und deren Folgen für betroffene Regionen und die Menschheit im Ganzen.
  • Absicherung der radiologischen Qualität: dieser Teil des Programms widmet sich der Entwicklung eines operativen und pluralistischen Systems der radiologischen Messungen in vier Projektregionen. Dieses System ermöglicht es der Bevölkerung und der Spezialisten, die Bewertung und das Monitoring der radiologischen Qualität der Umwelt und der Nahrungsmittel selbst vorzunehmen. Die Existenz eines solchen Systems der operativen Messungen ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Realisierung der drei weiteren Schwerpunkte.

Jeder Partner ist berechtigt, dem Beirat neue Schwerpunkte vorzuschlagen (s. Kapitel V.). Im Falle der allgemeinen Billigung werden diese als gesonderte Anlage zu der vorliegenden Deklaration beigefügt.  

Kapitel IV

Grundliegende Prinzipien des Programms

Das CORE-Programm wird auf die Grundlage der folgenden Prinzipien umgesetzt:

1.       Der integrative Herangang. Die nachhaltige Wiederherstellung von normalen Lebensverhältnissen auf dem verseuchten Territorium soll alle Parameter der Lebensqualität sowie die Beteiligung lokaler Bevölkerung an der Ausarbeitung und Umsetzung der Massnahmen einschliessen. Das Programm beinhaltet einen integrativen Herangang, einschliesslich einer Reihe von Projekten im Bereich sozial-wirtschaftlicher Entwicklung des Gesundheitswesens der Bildung und Kultur.

2.       Freiwilligkeit čnd Transparänz. Die Teilnehmer treten dem Program freiwillig bei, indem sie die vorliegende Deklaration unterzeichnen. Neue Teilnehmer des Programms werden mit dem Beirat  (s. Kapitel V) abgestimmt. Die Zustimmung neuer Teilnehmer der Deklaration wird in einer gesonderten Anlage erwähnt. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, neue Projekte im Einklang mit den Schwerpunkten vorzustellen. Jedem Teilnehmer steht das Recht zu, jeder Zeit aus dem Programm auszutreten.

3.       Praktischer Bezug. Das Grungziel des Programms ist die Koordinierung der Projekte und Förderung deren Umsetzung zwecks der Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in betroffenen Gebieten.  

4.       Unentgeltlichkeit. Die Tätigkeit im Rahmen des Programms verfolgt keine Gewinnerzielung. Der Grossteil der Finanzierung kommt der Erhöhung der Potenziale lokaler Teilnehmer im Sinne der Aufgabelösung im Rahmen der Schwerpunkte zugute. Dies schliesst eine Förderung der technischen und methodologischen Zusammenarbeit zwischen nationalen und internationalen Institutionen sowie Nichtregierungsorganisationen ein.

5.       Kollektivität der Entscheidungsfindung. Keiner der Teilnehmer darf nach territoriallen, finanziellen, politischen, religiösen oder sonstigen Merkmalen dominieren. Jedem Teilnehmer steht das Recht zu, eigene Vorschläge zu beliebigen Aspekten der Programmtätigkeit zu unterbreiten, welche auf kollegialer Grundlage erfordert werden.

6.       Gegenseitige Ergänzung. Das Programm ergänzt frühere und laufende Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität auf dem verseuchten Territorium, ohne mit ihnen in Konflikt zu treten.

7.       Flexibilität. Die Tätigkeit im Rahmen des Programms steht den Veränderungen, Ergänzungen und Erweiterrung der Thematik offen. Die Teilnehmer sind bereit, die sich veränderenden flexibel abzureagieren und kollektiv innerhalb der kürzesten Zeit Entscheidungen für die erfolgreiche Umsetzung des Programms zu treffen.

Kapitel V

Organisationsstrukturen und Koordinierung der Tätigkeit

Die Prozedur der Bewertung, Beschlussfassung und Koordinierung ist für die Absicherung der Qualität von Komplexprojekten unentbehrlich. Deren Ziel besteht darin, die qualitativ hochwertige Vorbereitung der Projekte im Rahmen der Programmschwerpunkte sowie die Auswahl der Projekte zu sichern sowie effektive Koordinierung und Unterstützung ihrer erfolgreichen Umsetzung zu garantieren.

Erforderliche Strukturen und Prozeduren der Bewertung, Billigung und Koordinierung des Programms werden binnen drei Monate nach der Unterzeichnung der Deklaration eingerichtet. Die Organisationsstrukturen und Verfahrensweisen, die in diesem Kapitel präsentiert werden, sind kein Hindernis für spezifische Regeln, die in anderen Programmen der internationalen Zusammenarbeit angewandt werden.

Vorbereitung, Bewertung und Billigung von Projekten

Die Prozedur der Vorbereitung, Bewertung und Auswahl von Projekten sieht die Beteiligung der Koordinierungsgruppen (KG), des Komitees zur Vorbereitung und Bewertung von Projekten KVBP und des Entscheidungsbeirats.

Koordinierungsgruppe (KG)

Die KG funktioniert unter der Leitung des belarussischen Koordinators des CORE-Programms mit Unterstützung der authorisierten von nationalen und internationalen Experten. Zu ihren Aufgaben gehören folgende:

  • Suche nach potenziellen, lokalen, nationalen und internationalen Partner, die imstande wären, komplexe thematische Projekte in Koordinierung mit anderen Teilnehmern auszuarbeiten sowie deren Förderung;
  • Unterstützung bei der Ermittlung des Bedarfs nach einer weiteren Entwicklung des Projektes, seien es technische Fragen und/oder Schaffung von Bedingungen zur Heranziehung an die Projekte einer großen Teilnehmerzahl.
  • Informierung neuer potenzieller Teilnehmer über das Programm sowie die Bereitstellung von entsprechenden Informationen auf nationaler, internationaler und europäischer Ebene.

Sonstige Funktionen der KG (Koordination) sind unten dargestellt.

Komitee zur Vorbereitung und Bewertung von Projekten (KVBP)

Die Vorbereitungsphase schließt einen Beitrag der KVBP-Mitglieder ein. Es setzt sich zusammen aus verschiedenen Interessenten (lokale, nationale, europäische und internationale Teilnehmer des Förderprogramms) sowie belarussische und ausländische Experten. Nach der vorläufigen Festlegung des Projektes gehört zu den Aufgaben des KVBP folgendes:

  • Überprüfung der Zugehörigkeit des vorgeschlagenen Projektes zu den Schwerpunkten des CORE-Programms;
  • Überprüfung des vorgeschlagenen Projektes den realen lokalen Bedürfnissen und Interessen sowie seine Multilatiralität;
  • Überprüfung der notwendigen, technischen und strukturellen Begutachtung (im Anklang mit dem Projekttyp) im Sinne der wissenschaftlichen Begründung der Zweckmessigkeit und Nachhaltigkeit des vorgeschlagenen Projektes;
  • Sicherstellung des Erhalts durch die lokale Bevölkerung und lokalen Gemeinschaften von zielgebundenen Projektmitteln.

Diese Arbeit wird mit dem Projektteilnehmer auf der Basis der Gleichberechtigung durchgeführt.

Im Falle einer positiven Bewertung wird das Projekt dem Entscheidungsbeirat unterbreitet.

Entscheidungsbeirat

Die entgültige Entscheidung bezüglich des Projektes wird in Entscheidungsbeirat im Konsensverfahren gefällt. Die vorläufige Zusammensetzung des Entscheidungsbeirates ist in der Anlage 1 zu finden. Die Liste kann u.U. erweitert werden, zum Beispiel, wenn neue Teilnehmer dem CORE-Programm beitreten. Nach der Billigung wird das Projekt als ein Teil des CORE-Programms anerkannt und eignet sich somit für die Integration mit den Koordinierungsstrukturen des CORE-Programms.

Maßnahmen/Projekte, die im Rahmen unterschiedlicher Programme ausgewählt und finanziert wurden (s. Kapitel VII) könne jederzeit den CORE-Strukturen zwecks Bewertung (KVBP), Billigung (Entscheidungsbeirat), Koordinierung und Integration (KG) vorgestellt werden.

Koordinierung und Förderung von Projekten

Zu den Aufgaben der Koordinierungsgruppe (KG) gehören:

  • Begleitung und Koordinierung der Projekte des CORE-Programms. Für die Umsetzung eines thematischen Projektes wird eine Teilnehmergemeinschaft gegründet, geleitet durch Projektkoordinator. Der Koordinator trägt die Verabntwortung für die Umsetzung des Projektes im Detail sowie für die Berichterstattung. Im Falle der Umsetzung des Projektes im Rahmen des UNDP-Projektes zur Förderung des CORE-Programms (s. Kapitel VI), wird der Projektkoordinator in der Rolle der Hauptauftragsgebers auftreten;
  • Sicherstellung einer territotialen und intersektoralen Integration der CORE-Projekte;
  • Hilfestellung KVBP und dem Entscheidungsbeirat (s. Kapitel V).

Die finanzielle und verwaltungstechnische Unterstützung der Koordinierungsstrukturen des CORE-Programms wird im Rahmen des UNDP-Projektes zur Programmförderung geleistet (s. Kapitel VI).

 

Kapitel VI

Das UNDP-Projekt zur Programmförderung

Unter Befolgung spezifischer Prozeduren, die an entsprechende internationale Hilfsprogramme angewandt werden, wie z.B. Kooperationsprogramme der EU, soll das UNDP-Projekt zur Programmförderung folgende Aufgaben erfüllen:

1. Leistung von finanzieller, administrativer und technischer Unterstützung den Koordinationsstrukturen des CORE-Programms in folgendem Rahmen:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung, Auswertung und Auswahl von Projekten (einschließlich KVBP und Entscheidungsbeirat);
  • Koordinierung der Umsetzung des integrierten CORE-Programms.

2. Verwaltung von Programmmitteln im Falle einer Spenderanfrage bei ihrer freiwilligen Entscheidung.

3. Unterstützung der Programmumsetzung durch transparente, strickte und flexible Prozeduren in folgenden Bereichen: Vorbereitung von Verträgen mit Projektteilnehmern; darauffolgende Koordinierung der Projektumsetzung: Zeitplan, Finanzmanagement und Ergebnisse

4. Schaffung von Bedingungen für die Einbeziehung in das Programm weiterer betroffener Regionen von Belarus und Zusammenwirkung mit den betroffenen Regionen der Ukraine und der Russischen Föderation bei der Umsetzung ähnlicher Programme.

5. Regelmässige Berichterstattung sowie Verbreitung von Informationen über das Programm für die belarussische, europäische und internationale Öffentlichkeit.

Das Obenerwähnte widerspiegelt sich im Projektdokument des UNDP, das durch die Regierung von Belarus und das UNDP unterzeichnet wurden und welches den Programmteilnehmern zugefügt wird. Auf Wunsch der Programmteilnehmer können sie von der Struktur des UNDP-Projekts zur Programmförderung gebrauch machen, um flexible, transparente und strickte laufende administrative und finanzielle Projektverwaltung zu ermöglichen.

Die Organisationen, die im Rahmen des Programs Projekte mitfinanzieren, könne ihre Mittel über das UNDP-Projekt zur Programmförderung zu kommen lassen oder die Finanzierung eigenständig mit eigenen Finanziellen und Verwaltungsprozeduren zu vollziehen.

 

Kapitel VII

Projektfinanzierung und Eigenständigkeit der Geberorganisationen

Jeder Teilnehmer erörtet die Möglichkeit eines Finanzbeitrages für die Umsetzung eines CORE-Programms. Jeder Teilnehmer wird die Höhe seines möglichen Beitrags zum Programm ordentlich festlegen und Partner je nach Ablaufphase informieren. Jeder Teilnehmer ist berechtigt eigenständig über Finanzierung oder Mitfinanzierung eines konkreten Projektes oder mehrerer Projekte in Übereinstummung mit eigenen Prioritäten zu entscheiden.

Die Mechanismen einer eventuellen Finanzierung werden durch die Teilnehemer anhängig von ihren Vorstellungen oder Beschränkungen festgelegt. Die finanziellen Ressourcen werden zugeführt:

  • entweder unmittelbar den Organisationen und Personen, die in ihrer Umsetzung des Programmes oder der Projekte involviert sind;
  • oder über das UNDP-Projekt zur Programmföderung.

Jede wichtige Information (unter Ausschluß der vertraulichen Informationen, die mit der Vertragstätigkeit zusammenhängen o. ä.) über die Umsetzung der Projekte und erzielte Ergebnisse soll für alle Teilnehmer zugängig sein.

Die Bestimmungen des vorliegenden Kapitels schaffen keine Hindernisse für die Benutzung spezifischer Prozeduren,  die an entsprechende Programme internationaler Hilfe angewandt werden, wie z. B. Kooperationsprogramme der EU. So steht jedem Teilnehmer z. B. das Recht zu, eigene Prozeduren für die Finanzierung bzw Kotfinanzierung zu wählen.  

Kapitel VIII

Verpflichtungen belarussischer Behörden

Die belarussischen Behörden, vertreten durch das Komitee für Probleme der Folgen der Tschernobylkathastrophe beim Ministerrat der Republik Belarus sowie Kreisverwaltungen verpflichten sich:

  • ausländischen Teilnehmern bei der Beschaffung von kostenlosen Visa, Erledigung von Zollformalitäten und anderen Prozeduren ihrer Tätigkeit in Belarus im Rahmen der aktuellen belarussischen Gesetzgebung Beistand zu leisten;
  • bei Bedarf Ausarbeitung und Verabschiedung von Gesetzen in der Republik Belarus zu iniziieren; die günstige Bedingungen für die Umsetzung des Programms herbeiführen sollen (unter anderem Befreiung von der Besteuerung der Güter und Finanzmittel, die im Rahmen des Programms in der Republik Belarus eingeführt werden.);
  • technische und finanzielle Beiträge sowie andere Unterstützung für die Umsetzung des Programms zu leisten.

 

Kapitel IX

Begutachtung des Programms

Die Teilnehmer verpflichten sich unabhängige internationale Begutachtung nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit des CORE-Programms sowie eine Zwischenauswertung nach 2,5 Jahren Programmarbeit zu organisieren. Die Bewertung soll auf den Effizienzkriterien beruhen, die im Kapitel X festgehalten sind. Die Ergebnisse der Begutachtung werden für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

 

Kapitel X

Effizienzkriterien

Die Teilnehmer legen folgende Kriterien für die Bewertung der Programmeffizienz fest. Diese Kriterien werden entsprechend in die Ausarbeitung von individuellen Projekten integriert, was ihre Ergebnisse sowie den Erfolg des Programms selbst am besten bestimmen lässt:

  • Erhöhung des Lebensstandards und des materiellen Wohlstandes der Bevölkerung, ausgedrückt in Wachstumskennzahlen, Verbesserung des Gesundheitswesens und des Bildungswesens;
  • Entwicklung der teilnehmenden Gemeinschaften;
  • Entwicklung der praktischen radiologischen Kultur, die der lokalen Bevölkerung hilft, die Strahlensituation besser einzuschätzen sowie radiologische Qualität des Gesundheitswesens, der Nahrungsmittel, der Landwirtschaft und der Umwelt zu erhöhen;
  • Freier Zugang der Öffentlichkeit zu den Effizienten, sicheren und pluralistischen Mitteln der Strahlenkontrole;
  • Das Niveau der Einbeziehung in das Programm der Bevölkerung, lokalen Gemeinschaften und der belarussischen Zivilgesellschaft im Ganzen;
  • Zahlenmässige Zunahme sowie Erweiterung der Projektthemen laut Programmzielen in allen Schwerpunkten, genauso wie die Einbeziehung einer großeren Anzahl von Menschen;
  • Erhöhung der Anzahl neuer Teilnehmer des Programms auf der Regierungsseite und auf Seite der NRO`s auf allen Ebenen: lokal, national, europäisch und international;
  • Steigerung des Volumens internationaler und nationaler Hilfeleistungen im Rahmen des Programms;
  • Durchführung eines unabhängigen internationalen Monitorings nach Ablauf der fünfjährigen Laufzeit des Programms mit Hinblick auf die Notwendigkeit ihrer Fortsetzung bzw. Modifizierung oder Erweiterung der Schwerpunkte;
  • Ausweitung des CORE-Herangangs auf weitere betroffene Regionen von Belarus, Russland und der Ukraine;
  • Sicherer Zugang zur vertraulichen nichtwiderspruchsvollen und umfangreichen Information über das Progarmm auf lokaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene;
  • Nachhaltigkeit der Programmergebnisse.

Diese Kriterien können bei Bedarf später durch KVBP und den Entscheidungsbeirat verarbeitet und unter Angabe der Neuerungen in der Anlage zur vorliegenden Deklaration vorgestellt werden.

Unterzeichnet in Minsk am 15. Oktober 2003:

W.G. Zalko

Vorsitzender des Komitees für Probleme der Tschernobylfolgen beim Ministerrat der Republik Belarus

Kevin McGrat

Komissarischer Vertreter des UNDP in der Republik Belarus

John Daniel

Stellvertretender Generaldirekor UNESCO

Dr. Eberhard Heyken

Botschafter, Leiter des OSZE-Büros in Minsk

Matthias Weingart

Leiter, Schweiyer Agentur für Entwicklung und Zusammenarbeit

Jille Eriar Dubree

Vorsitzender des Komitees für Partnerschaft und Entwicklung des CORE-Programms 2

Joseph McGrat

Exekutiver DIrektor, "Studentisches 10-km Marathon für Hilfe den Tschernobylkindern", Irland

A. P. Jatschenko

Vorsitzender des Braginer Bezirksexekutivkomitees

W. W. Berestow

Vorsitzender des Slawgoroder Bezirksexekutivkomitees

A. A. Demko

Komissarischer Vorsitzender des Stoliner Bezirksexekutivkomitees

W. M. Maximenko

Vorsitzender des Tschetschersker Bezirksexekutivkomitees

Unterzeichnet in Minsk am 2. Dezember 2003:

Ionas Paslauskas

Litauischer Botschafter

Dr. Helmut Frick

Deutscher Botschafter

Norbert Justine

Botschafter, Leiter der Delegation der Eurokomission für Belarus, Ukraine und Moldavien

Stefan Schmelevski

Französischer Botschafter

Tadeuscz Pawlak

Polnischer Botschafter

Brian Bennet

Botschafter Großbritanniens

Guillemo Ardizone

Italienischer Botschafter, Vorsitzender der EU-Vertreter

Alesh Voitik

Interimistischer Geschäftsträger Tschechiens

Jan Schadek

Botschaftsrat, Abteilungsleiter der Schwedischen Botschaft

Edmund Lengfelder

Vorstandsvorsitzender des DVTH, Ottobrunn

Peter Junge-Wentrup

Geschäftsführer des IBB GmbH, Dortmund

Unterzeichnet in Minsk am 3. Dezember 2003:

Joseph Machishak

Interimistischer Geschäftsträger der Slowakei

Anlage 1: Zusammensetzung des Entscheidungsbeirates

Wladimir G. Zalko

Vorsitzender  des Komitees für Probleme der Tschernobylfolgenbeim Ministerrat der Republik Belarus;

Djichan Sultanogly

Verterter des UNO/UNDP in der Republik Belarus;

Aischa Bah Diallo

Stellvertretender Generaldirektor der Vereinten Nationen in Fragen Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO);

Dr. Eberhard Heyken

Botschafter, Leiter des OSZE-Büros in MInsk;

Matthias Weingart

Leiter des Büros, Verwaltung für Entwicklung und Zusammenarbeit des Departements für auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Konföderation;

Jill Eriar Dubree

Vorsitzender des Komitees für Partnerschaft und Entwicklung des CORE-Programms;

Joseph McGrat

Exekutiver DIrektor, "Studentisches 10-km Marathon für Hilfe den Tschernobylkindern", Irland

Alexander P. Jatschenko

Vorsitzender des Braginer Bezirksexekutivkomitees;

Wladimir P. Danilenko

Vorsitzender des Slawgoroder Bezirksexekutivkomitees;

Alexej A. Demko

Vorsitzender des Stoliner Bezirksexekutivkomitees ;

Wassili M. Maximenko

Vorsitzender des Tschetschersker Bezirksexekutivkomitees;

Ionas Paslauskas

Botschafter Litauens0 in der Republik Belarus;

Dr. Martin Hecker

Botschafter Deutschlands in der Republik Belarus;

Stefan Skofman

Interimistischer Geschäftsträger, Delegation der Europäischen KOmission in Belarus, Ukraine und Moldavien;

Stefan Schmelevski

Botschafter Frankreichs in der Republik Belarus;

Tadeushcz Pawlak

Botschafter Polens in der Republik Belarus;

Brian Bennett

Botschafter Großbritanniens in der Republik Belarus;

Guillemo Ardizone

Botschafter Italiens, Vorsitzender der EU-Vertreter;

Wladimir Ruml

Interimistischer Geschäftsträger Tschechiens in der Republik Belarus;

Jan Schadek, Botschaftsrat

Abteilungsleiter der BOtschaft Schwedens;

Edmund Lengfelder

Vorsitzender des DVTH "Tschernobyl-Hilfe" Ottobrunn;

Peter Junge-Wentrup

Geschäftsführer des Internationalen Bildungs- und Begegnungswerkes in Dortmund;

Joseph Machischak

Interimistischer Geschäftsträger der Slowakei in der Republik BElarus.

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